Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  • Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden ihre Anwendung auf Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments (Beherbergung) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters Ritter Baukontor GmbH/ WEST apartments (im Folgenden WEST apartments genannt). Diese AGB´s liegen im Empfangs-
    bereich unseres Büros aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt.

 

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor.

 
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  • Die von den WEST apartments unterbreiteten Angebote sind stets freibleibend. Ein wirksamer Vertrag wird erst mit der Annahme durch die WEST apartments geschlossen. Der Gast erhält  eine schriftliche Buchungsbestätigung.

 

  • Vertragspartner ist die Ritter Baukontor GmbH, WEST apartments und der Gast.
    Im Falle einer Buchung durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber WEST apartments als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.

 

  • Vermietet wird ein möbliertes Apartment für die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl und die namentlich angemeldete Personen. Eine Belegung mit mehr oder anderen Personen als angemeldet ist nicht gestattet.
  • Sollte der Gast eine Verlängerung seines Aufenthaltes wünschen, so muss er diese Verlängerung bei den WEST apartments anfragen. Einen Anspruch auf Verlängerung besteht

nicht.
 

  • Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.

 

  • Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Apartments durch Dritte ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens der WEST apartments. Die Nutzung des Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn WEST apartments hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.

 

  • Sämtliche Apartments des Anbieters WEST apartments sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher in den Apartments, Fluren und sämtlichen Räumen in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung in vollem Umfang zu erstatten. Diese werden mit Minimum 500,- € veranschlagt. Die Missachtung des Rauchverbotes führt zu einer fristlosen Kündigung ohne Ersatz der bereits bezahlten Miete. 

 

  • Haustiere sind verboten – es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Falls der Gast Haustiere ohne Genehmigung im Apartment hält, fällt eine Vertragsstrafe von 500,- € an. WEST apartments haben in diesem Fall das Recht zur fristlosen Kündigung ohne
    Schadenersatz für bereits bezahlte Zeiträume.
     
  • Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. Auf Wunsch stellen die WEST apartments dem Gast
    einen eigenen Briefkasten mit Schlüssel zur Verfügung. Dieser Service wird mit 10,- €  je
    Monat verrechnet. Übersteigt der Verwaltungsaufwand für die Annahme von Post und Waren-sendungen das normal übliche Maß, behält sich WEST apartments vor eine Administrations-gebühr zu erheben.

 
III. Preise, Zahlung

  • Mit der bestätigten Buchung des jeweiligen Apartments verpflichtet sich der Gast, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung, für die Kaution - sofern angesetzt - sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen, zu entrichten.

 

  • Die Vergütung und ggf. Kaution muss bei Einzug entweder per EC-MAESTRO, Kreditkarte
    (VISA oder Mastercard) oder per Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Gast) gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat im Voraus an die WEST apartments per Überweisung zu bezahlen.

 

  • WEST apartments ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.

 

  • Der Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass WEST apartments berechtigt ist, rückständigen Mietzins/Zimmerbetrag, der bis zum Auszugstermin nicht bezahlt worden ist, über die von dem Gast vorgelegte Kreditkarte abzurechnen oder per Lastschrift einzuziehen.

 

  • Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

  • Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

 

  • Rechnungen von WEST apartments sind zum Fälligkeitsdatum zahlbar. Der Gast kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung vornimmt. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist WEST apartments berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. WEST apartments behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist WEST apartments berechtigt eine Mahngebühr von 10- € zu erheben.

 

  • Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber dem Anbieter WEST apartments mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Buchung bekannt zu geben.

 

  • WEST apartments hat das Recht, den Preis für das Apartment mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d.h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Sollte der Gast mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so hat der Gast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen.

 
IV. An- und Abreise

  • An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 15:00 bezogen werden (Check-in-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung des Apartments.
    Zur Anmeldung sind die Daten gemäß gültigem Bundesmeldegesetz für alle Gäste einzu-
    tragen, zu belegen und zu unterschreiben.

 

  • Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, sollte dies vorab schriftlich oder mündlich angekündigt worden sein. Bei einer späteren Anreise  ist WEST apartments berechtigt, den
    Schlüssel im Schlüsselsafe an der Hauseingangstür zu hinterlegen. Der Gast erhält einen
    Code, über den er den Schlüssel nach Eingabe erhält. Dieser wird dem Gast rechtzeitig mitgeteilt. Die Anmeldeformalitäten werden in diesem Fall am darauffolgenden Tag vorgenommen.

 

  • Nach Übergabe der Wohnung an den Gast, hat der Gast 24 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und diese den WEST apartments anzuzeigen. Werden keine Mängel/Schäden festgestellt – so hat der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthaltes am Inventar entstehen zu haften. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.

 

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die gebuchten Apartments spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Nach Rücksprache kann der Gast auch später abreisen. Ohne vorherige Rücksprache und Verbleib im Apartment nach 11.00 Uhr kann WEST apartments über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.  Dem Gast steht es frei, den WEST apartments nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

  • Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. WEST apartments ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

 

  • Auf Verlangen des Gastes kann mit einem Beauftragten der WEST apartments zusammen eine Apartmentabnahme vor Abreise durchgeführt werden. Andernfalls gelten die Feststellungen der WEST apartments über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

 

 
V. Technische Einrichtungen/ Notfalltelefon

 

  • WEST apartments stellt ein komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten (ausgenommen Laptop, Personal Computer, Tablet-PC, Mobiltelefon, eigene Kaffeemaschine) durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes von WEST apartments bedarf einer Anmeldung und Zustimmung. WEST apartments ist berechtigt die zu erwartenden Mehrkosten dem Gast zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten.
    Der Gast haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren
  • WEST apartments verfügt über eine Rauchmeldeanlage. Löst ein Gast aufgrund fahrlässiger Handlungen einen Alarm aus, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Verursachers.
  • WEST apartments nutzt den Service eines Sicherheitsdienstes für Notfälle. Im Falle eines personellen Einsatzes des Sicherheitsdienstes, der durch den Gast verursacht worden ist, entstehen Kosten in Höhe von mind. 100,- € je Einsatz. Diese gehen zu Lasten des Gastes.
  • Der Gast hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts, als im Preis inbegriffenen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt den Anbieter WEST apartments von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  • Der Verlust von Schlüsseln ist WEST apartments unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für
    den Ersatz und etwaige Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung der Schlüssel entstehen.

VI. Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

  • Im 1. Obergeschoss stehen dem Mieter/ Gast  auf Anfrage und nach Absprache eine Waschmaschinen und Trockner gegen Gebühr zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko von dem Mieter/Gast benutzt.
     
  • Diese von WEST apartments zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln. Waschmittel werden nicht gestellt. Es sind nur für Waschmaschinen zugelassene Produkte zu verwenden.

 
VII. Mitgebrachte Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände

  • Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt WEST apartments von Ansprüchen Dritter frei.

 

  • Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden.

 
VIII. Rücktritt des Anbieters/ Fristlose Kündigung / Hausverbot

  • Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes steht den WEST apartments ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Als Beispiele seien genannt:

 

    • Höhere Gewalt oder andere von WEST apartments nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

 

    • Anmietung des Apartments erfolgt unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen, z.B. des Namens, der Anzahl der Gäste, des Zwecks
      oder wenn der Zweck des Aufenthalts gesetzeswidrig ist. 

 

    • Es besteht seitens der WEST apartments ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Beherbergung das Ansehen der WEST apartments in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies in dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von WEST apartments liegt
      WEST apartments ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der
      Gast während seines Aufenthalts im Apartmenthaus unter dem Einfluss von Drogen steht,
      das Apartment zur Prostitution nutzt, Personal oder andere Apartmentgäste beleidigt, die
      Ruhe der anderen Gäste stört, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/ oder das Apartmenthaus-Inventar bzw. die Apartmentausstattung mutwillig zerstört, beschädigt oder extrem unpfleglich behandelt.
      Ein solches Verhalten berechtigt WEST apartments als Betreiber, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen sowie eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von
      1000,- € je Vorfall zu erheben. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.

 

    • Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß II. Nr. 6 vorliegt

 

    • Der Gast sich in Zahlungsverzug befindet; bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen hat WEST apartments ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu entziehen.

 

    • Die WEST apartments von den Umständen Kenntnis erlangt, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen von WEST apartments nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet, eine nachträglich verlangte Sicherheitsleistung nicht bietet und deshalb Zahlungsansprüche von WEST apartments in Gefahr sind.

 

    • Der Gast einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.

 

    • Über das Vermögen des Gastes ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.

 

WEST apartments wird den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts informieren. Im Falle des berechtigten Rücktritts der WEST apartments wird kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückerstattung der Mietkosten begründet.

IX. Stornierung durch den Kunden 

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. 

  • Für Reservierungen bis 7 Übernachtungen (pro Apartment) ist eine Stornierung bis 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 100% des Logispreises als Stornogebühr berechnet. WEST apartments wird die stornierte Leistung erneut anbieten. Sofern eine Ersatz-buchung für den Leistungszeitraum gelingt, reduziert sich die Stornogebühr entsprechend.

 

  • Für Reservierungen mit mehr als 7 Übernachtungen (pro Apartment) ist eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Im Falle einer Stornierung bis 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes (geplante Anreise) werden 70% des Logispreises als Stornogebühr berechnet.  WEST apartments wird die stornierte Leistung erneut  an Dritte anbieten. Sofern eine Ersatzbuchung gelingt, reduziert sich die Stornogebühr pro gebuchter Nacht entsprechend. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 100% des Logispreises als Stornogebühr berechnet. WEST apartments wird die stornierte Leistung erneut anzubieten. Sofern eine Ersatzbuchung gelingt, reduziert sich die Stornogebühr pro gebuchter Nacht entsprechend.

 
X. Haftung des Gastes

  • Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast gegenüber den WEST apartments, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich der WEST apartments als Betreiber oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.

 

  • Soweit WEST apartments für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt WEST apartments von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

 
XI. Haftung der WEST apartments

  • WEST apartments haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der WEST apartments zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der WEST apartments auftreten, wird WEST apartments bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

  • Für eingebrachte Sachen haftet WEST apartments dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich den WEST apartments Anzeige macht (§ 703 BGB).

 

  • Für die unbeschränkte Haftung der WEST apartments gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • Soweit dem Gast ein Stellplatz, Tiefgaragenplatz, Fahrradabstellplatz, auch gegen Entgelt,
    zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte/ Fahrrädern haftet WEST apartments nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der WEST apartments.

 

  • Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
    WEST apartments übernimmt für die Zustellung,  Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 
XII. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ritter Baukontor GmbH.

 

  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Ritter Baukontor GmbH. Sofern ein Vertrags-partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der
    Ritter Baukontor GmbH als ausdrücklich vereinbart.

 

  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
    ausgeschlossen.

 

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.